Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

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Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen-CWS Fire Safety

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19 Juni 2023 Fire Safety

Flucht- und Rettungspläne zeigen übersichtlich die Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude bzw. einer Etage auf. Zusätzlich weisen sie auf Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen hin. Die Erstellung und Anbringung ist gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung sowie ASR A1.3, A2.2 und A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für gewerbliche und öffentliche Gebäude verpflichtend.

Aber wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen? Und wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Grundsätzlich darf jede Person Flucht- und Rettungspläne erstellen, sofern diese sowohl über fundierte Kenntnisse gemäß DIN ISO 23601 und DIN ISO 7010 als auch dem vorbeugenden Brandschutz als Ganzes verfügt. Zudem sollte die Planerstellung über professionelle Software, also ein CAD-Programm, erfolgen.

Hintergrund dessen ist, dass Flucht- und Rettungspläne normgerecht und sorgfältig geplant, erstellt und aktualisiert werden müssen.

Empfehlung: Grundsätzlich ist es ratsam etablierte Fachbetriebe mit der Erstellung und Aktualisierung der Pläne zu beauftragen. So ist eine professionelle und rechtskonforme Umsetzung sichergestellt. Ebenso ist eine spätere Aktualisierung problemlos und zügig möglich.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die CWS Fire Safety Sie unterstützen kann.

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen-Vorgaben

Exkurs: Welche Vorgaben gibt es Flucht- und Rettungspläne?

Flucht- und Rettungspläne sind für Arbeitsstätten gemäß § 4 der ArbStättV sowie ASR A1.3, A2.2 und A2.3 verpflichtend.

Zudem muss die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie DIN ISO 7010 erfolgen. So sind sowohl die Inhalte, die Farben, der Maßstab, die Größe von Elementen und Schriften als auch die Sicherheitszeichen fest definiert.

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden-CWS

Fluchtpläne erstellen lassen vom Profi

Die CWS Fire Safety GmbH ist Ihr Experte für Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN. Unsere erfahrenen Experten erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne nach einer Vor-Ort-Begehung - deutschlandweit. So besitzen sie langjährige Erfahrungen und sind mit den regionalen Vorschriften vertraut.

Schritt für Schritt zum Flucht- und Rettungsplan mit CWS

  1. Angebot anfordern
  2. Vor-Ort-Begehung durch CWS-Experten
  3. Erstellung der Pläne gemäß DIN
  4. Montage der Pläne
  5. Im Anschluss: Prüfung und Aktualisierung.

Wir beraten Sie gerne.

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlande tätig! ***

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